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Bundesnetzagentur

 

Verbraucherinformation zu Kinderuhren mit Abhoerfunktion

Es gibt eine große Anzahl von Anbietern auf dem deutschen Markt, die Smartwatches für Kinder mit einer Abhörfunktion anbieten. Zielgruppe sind Kinder im Alter von 5-12 Jahren. Diese Uhren verfügen über eine SIM-Karte und eine eingeschränkte Telefoniefunktion.Neben einer Vielzahl zulässiger Funktionen wie u.a. der Ortungsfunktion, die es dem Nutzer der zur Uhr gehörigen App ermöglicht zu kontrollieren, wo sich der Träger der Uhr gerade befindet, verfügen diese Uhren zusätzlich über eine (verbotene) Abhörfunktion. Mit dieser Funktion kann der App-Nutzer durch die Eingabe einer beliebigen Telefonnummer in der App bestimmen, dass diese Telefonnummer unbemerkt die Umgebung und die Gespräche des Uhrenträgers abhören kann.

Warum sind diese Uhren verboten?

Kinderuhren mit Abhörfunktion sind verbotene Sendeanlagen nach §90 Absatz 1 Telekommunikationsgesetz.

Nach § 90 TKG ist es verboten, Sendeanlagen u.a. zu besitzen oder zu vertreiben, die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören.

Die Kinderuhren mit Abhörfunktion sind sendefähig, da sie über eine eigene SIM-Karte verfügen. Die Sendeanlage ist mit einem Gegenstand des täglichen Gebrauchs (Kinderuhr) verkleidet. Aufgrund der oben beschriebenen Möglichkeit, dass die Uhr sich unbemerkt vom Träger und dessen Gesprächspartnern mit einem Handy verbinden lässt und somit ein Mithören ermöglicht, ist die Uhr zum Abhören geeignet und bestimmt.

Wie kann ich erkennen, dass meine Uhr vom Verbot betroffen ist?

Ob Ihre Uhr betroffen ist, können Sie daran erkennen, dass die in der Bedienungsanleitung ihrer Uhr etwa beschrieben wird, dass diese über eine sog."Monitorfunktion" verfügt. Häufig wird beschrieben, dass die Uhr ein "Mithören" erlaubt.

Was muss ich tun, wenn meine Uhr verboten ist?

Eltern wird geraten, die Uhren eigenständig unschädlich zu machen  und die Vernichtungsnachweise hierzu aufzubewahren.

Wie ein Vernichtungsnachweis im Falle des Anschreibens durch die Bundesnetzagentur geführt werden kann  und noch andere Informationen, finden Sie unter:

www.bundesnetzagentur.de/spionagekameras.

Haben Sie noch Fragen?

Sie erreichen uns elektronisch unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

und telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 12:00 unter 030 22 480 500

Sandrosenschule Rockenberg/Oppershofen

Grundschule des Wetteraukreises
Schulstr. 4
35519 Rockenberg
Tel. Rockenberg: 06033-66943
Tel. Oppershofen: 06033-67335
Fax: 06033-970811
 
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Hinweis: Mit dem Absenden Ihrer Nachricht akzeptieren Sie, dass Ihre Daten zum Zwecke der Kontaktaufnahme gespeichert und verwendet werden dürfen. Dieses Einverständnis können Sie jeder Zeit widerrufen. Der Widerruf ist per Post zu richten an die o.g. Adresse.

 
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Hier finden Sie unsere Monatsbriefe, sortiert nach Jahr.

Was in den vergangenen Jahren noch eine Ausnahme war, ist heute in der Modellregion „Inklusive Bildung im Wetteraukreis“ eine Selbstverständlichkeit.

Auch an der Sandrosenschule werden jetzt zunehmend Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen unterschiedlicher Art in den Klassen unterrichtet.

Inklusive Beschulung ist die Chance für alle Schüler, sich in ihrem Lernumfeld hinsichtlich sozialer und fachlicher Fähigkeiten individuell zu entfalten.

Unterstützt werden die Lehrkräfte der Sandrosenschule bei diesem Prozess von den Lehrkräften des regionalen Beratungs- und Förderzentrums der Gabriel-Biel-Schule Butzbach. Gemeinsam verfolgen die Lehrkräfte das Ziel, ihre Schülerinnen und Schüler in ihrer Persönlichkeit zu unterstützen und ausgehend von ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten individuell zu fördern.

Damit Inklusive Beschulung gelingt, bedarf es jedoch mehr als dieser fachpädagogischen Angebote. Jeder einzelne – jede Schülerin - jeder Schüler - jede Mutter - jeder Vater - all die, die am Schulleben teilhaben, sind hier aufgefordert, zum Gelingen dieser Chance beizutragen.

Ihre Ansprechpartner des rBFZ:

Anika Weis

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Angebote des rBFZ

Das regionale Beratungs- und Förderzentrum unterstützt Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung ihrer individuellen Fähigkeiten, damit sie sich zu handlungsfähigen, lebenstüchtigen und mündigen Menschen entwickeln.

Förderschullehrerinnen und Förderschullehrer beraten und unterstützen die Lehrkräfte der Sandrosenschule, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen in folgenden Bereichen: Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, Hören, Sehen, körperliche/motorische und geistige Entwicklung unter Hinzuziehung der überregionalen BFZ Hören, Sehen, Kranke und körperliche/ motorische Entwicklung.

 

  • Anamnese, Hospitation, Verhaltensbeobachtung und -analyse der Schulklasse
  • Classroom-Management (Analyse der Unterrichtsstrukturen/ des Klassenklimas, gemeinsame Planung und Unterstützung bei der Initiierung möglicher förderlicher inner- als auch außerschulischer Maßnahmen und Strukturen, Begleitung, Evaluation; Regellehre)
  • Sprach-, Lernstands-, Intelligenz- und Verhaltensdiagnosen
  • Unterstützung bei der individuellen Förderplanung
  • Beratung und Begleitung bei der Anwendung des Nachteilsausgleichs
  • Förderung der Schülerinnen und Schüler in einer Einzel- oder Gruppensituation
  • Beratung und Durchführung hinsichtlich möglicher Differenzierungsmaßnahmen
  • Kooperation mit anderen Institutionen (Schulpsychologe, Jugendhilfe, etc.)
  • Gespräche mit den Eltern, Lehrkräften, Erzieherinnen und Erzieher der Vorschulkinder sowie Schülerinnen und Schülern
  • Beratung im systemischen Kontext („Runder Tisch“)
  • Begleitung der inklusiven Beschulung

Kontakt und weitere Informationen zum regionalen Beratungs- und Förderzentrums (rBFZ) der Gabriel-Biel-Schule Butzbach:

Tel.: 06033 65717

www.gabriel-biel-schule.de

Sie befinden sich in einem geschützten Verzeichnis der Webseite - bitte geben Sie die Zugangsdaten nicht an Dritte weiter.

Liebe Kids, liebe Eltern,

hier finden Sie den Link, der Sie zu Google Drive mit den Aufgaben zu den einzelnen Klassen führt.

https://drive.google.com/drive/folders/1yBD-McS8gI1tOJrj75FFtnN8ZLdebDuS

 

Wenn Sie auf den Drucker klicken, kann es u.U. sein, dass die Seite nur verkleinert ausgedruckt wird. Bei manchen kommt das vor, bei manchen nicht.

Wenn dem so ist, laden Sie das Dokument zuerst herunter (rechts oben neben dem Druckerzeichen) und drucken es dann wie gewohnt aus.

 

Bitte denken Sie daran, dass auch weiterhin die eingestellten Dokumente (Filme, Arbeitsblätter...) nur für denGebrauch der eigenen Klasse bestimmt sind und

auf keinen Fall weitergegeben oder veröffentlicht werden dürfen.

_________________________________________________________________________

Wichtige Copyright Hinweise, die unbedingt zu beachten sind:

Alle Rechte vorbehalten: „Wir haben alle Rechte und kein anderer außer uns darf mit dem Dokument/Foto/Video außer es anzusehen, etwas machen

Alle Rechte? Ja, das Urheberrecht ist tatsächlich ein Bündel von Rechten. Z.B. hat ein Zeichner eines Bildes das Recht anderen Kopien zu erlauben (Vervielfältigungsrecht) und das Recht, dass sein Name darunter steht (Recht der Anerkennung der Urheberschaft) oder das Recht, dass keiner das Bild verunglimpfen (Entstellungsrecht) oder vervielfältigen/kopieren/weiterversenden darf.

Vgl. https://drschwenke.de/copyright-hinweis-bedeutung-notwendigkeit-tipps-muster/

Auch wenn das Urheberrecht im Detail natürlich viel komplexer ist, gibt es eine einfache Regel, die fast immer zutrifft: Wer fremde Werke online stellen will, muss den Rechteinhaber fragen. Egal ob bei YouTube, Flickr, MySpace, StudiVZ, im Blog, Forum, Wiki oder in einer Tauschbörse. Wer keine Zustimmung erfragt, riskiert Abmahnungen, Klagen oder sogar strafrechtliche Verfolgung.

https://www.klicksafe.de/themen/rechtsfragen-im-netz/urheberrecht/was-muss-ich-beim-hochladen-fremder-inhalte-beachten/

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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